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Beitrittserklärung

MITGLIEDSCHAFTSBEDINGUNGEN
(Stand ab 01.04.2022)
Die Grundlage jeder Mitgliedschaft ist ein vollständig ausgefüllter Antrag auf Mitgliedschaft von MPK Aktiv!
Mitgliedschaften sind möglich für juristische Personen, Unternehmen, Institutionen
und Organisationen aller Art, sowie Körperschaften und Personengesellschaften.
Es gilt eine Mindestmitgliedschaftsdauer für das aktuelle Beitrittsjahr, diese verlängert sich automatisch jeweils um 1 Jahr, sofern die Mitgliedschaft nicht bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres gekündigt wird.
MITGLIEDSCHAFT
Eine Mitgliedschaft beinhaltet, alle Standardleistungen von MPK Aktiv. Diese können unbegrenzt in Anspruch genommen werden.
Standardleistungen umfassen die Durchführung von Aktivitäten laut Beschreibung in den Statuten für die aktiven Menschen von heute, sowie die kostenlose Teilnahme aller Mitglieder- Veranstaltungen von MPK Aktiv. Ebenso die Nutzung der bereitgestellten Anlagen und des Inventars.

Eine Fördermitgliedschaft ist eine natürliche oder juristische Person, welche einen Förderbeitrag leistet!

Unabhängig davon, ob Sie Leistungen von MPK Aktiv in Anspruch nimmt, oder nicht.

Ein Fördermitglied ist zur Teilnahme an allen Veranstaltungen und Leistungen von MPK Aktiv berechtigt.

Eine institutionelle Mitgliedschaft ist ein Verein oder ein Unternehmen- juristische Person, welche einen Förderbeitrag leistet!

Unabhängig davon, ob Sie Leistungen von MPK Aktiv in Anspruch nimmt, oder nicht.

Ein institutionelles Mitglied fördert und unterstützt als Institution den Zweck und die Ziele von MPK Aktiv.

 

Eine Kündigung der Fördermitgliedschaft hat schriftlich an mpkaktiv@gmx.at zu erfolgen!

Bestehende Verbindlichkeiten dem Verein gegenüber bleiben aufrecht. Die Erbringung jeglicher Mitgliederleistungen und -rechten ruht bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Verbindlichkeiten. Die dadurch entstehenden Kosten werden weiterlaufend dem Konto des Mitglieds angelastet. Die Debitorenverwaltung sowie die Einbringung offener Forderungen kann der Verein an Drittfirmen übergeben; diese können dafür eigene Gebühren verrechnen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Diese Drittfirmen sind anstatt  MPK Aktiv befugt und ermächtigt, Ratenzahlungen und Zahlungsaufschübe zu vereinbaren.

Sonstige Bestimmungen:

Mündliche Nebenabreden zu dieser Beitrittserklärung bestehen nicht.

Für allfällige weitere Vereinbarungen wird die Schriftform vereinbart!

 

© 2020 MPK Aktiv

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